Barrierefreies Studium
16% der Studenten studieren mit einer Beeinträchtigung. Dazu gehören Studierende mit Sinnes- und körperlichen Beeinträchtigungen, mit chronisch-somatischen und psychischen Erkrankungen, aber auch mit Legasthenie, ADHS und Autismusspektrumstörungen.
Menschen mit Beeinträchtigungen sollen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung und lebenslangem Lernen haben. Darauf verpflichtet nicht nur die UN-Behindertenrechtskonvention, sondern weitere nationale und internationale gesetzliche Regelungen. Hochschulen und Studierendenwerke stellen sich dieser Aufgabe in vielfältiger Weise.
Aber noch immer erschweren bauliche, kommunikative, digitale, didaktische, strukturelle u.a. Barrieren den Studienzugang, das Studium und akademische Weiterqualifizierung. Individuell abgestimmte Vorkehrungen sollen deshalb für angemessenen Nachteilsausgleich sorgen. (Quelle: https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung)
Das Wichtigste ist, aktiv Rat zu suchen. Schon für Schüler gilt, möglichst zeitig – am besten sechs bis neun Monate vor Studienbeginn - zur Beratung zu gehen, damit alles geregelt werden kann.
Gut beraten, guter Abschluss – so klappt das Studium mit Handicap:
- Studierende mit Handicap können gleichberechtigt studieren.
- Kostenlose Beratungsangebote gibt es an allen sächsischen Universitäten, Hochschulen und Studentenwerken.
- Die Beratungen helfen auch bei Handicaps, die erst während des Studierens auftreten.
- Das Wichtigste ist, aktiv Rat zu suchen.
- Für alle persönlichen Anliegen und Herausforderungen versuchen die Beraterinnen und Berater individuelle Lösungen zu finden.
- Nachteilsausgleiche regeln chancengleiches Studieren.
- Kommunikation ist das A und O.
- Beratungsangebote gelten auch für SchülerInnen vor bzw. Absolventen nach dem Studium.
- Weitere Infos hier