Internationale Studierende in Sachsen
Etwa 17 000 ausländische Studierende studieren an sächsischen Hochschulen. Möchten Sie auch in Sachsen studieren? Studierende aus aller Welt sind in Sachsen gern gesehene Gäste. Im Freistaat Sachsen steht für Sie ein vielfältiges Studienangebot bereit. Damit Sie das Studium beginnen können, müssen einige Kriterien erfüllt sein.
Die beiden wichtigsten Voraussetzungen sind ausreichende Deutschkenntnisse und ein äquivalenter Schul- bzw. Hochschulabschluss. Für deutschsprachige Studiengänge müssen internationale Bewerber eine Sprachprüfung für den Hochschulzugang nachweisen. Alle Sprachzertifikate müssen gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) ausgestellt sein.
Ob Ihr Schulabschlusszeugnis Sie für das Studium an einer deutschen Hochschule qualifiziert oder ob Sie zum Beispiel noch ein Studienkolleg besuchen müssen, können Sie in der Zulassungsdatenbank des DAAD oder auf der Seite anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nachlesen.
Wenn Sie als Studienbewerber / Studienbewerberin aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – Island, Liechtenstein, Norwegen – kommen, stellen Sie Ihren Zulassungsantrag direkt bei der Hochschule, an der Sie später das Studium aufnehmen möchten – dies gilt für alle Studiengänge.
Voraussetzungen:
- ein der deutschen Hochschulreife (Hochschulzugangsberechtigung) gleichwertiger Bildungsstand: durch Nachweise oder Feststellungsprüfung
- Sprachkenntnisse
- Erfüllung hochschulspezifischer Anforderungen
Bewerbung:
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt schriftlich.
- füllen Sie den Antrag auf Immatrikulation und alle weiteren Bewerbungsunterlagen vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei
- reichen Sie den Antrag mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle der Hochschule ein, die über die Zulassung entscheidet. Achten Sie auf die fristgemäße Zustellung
- Sie erhalten einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid
Zulassungsbescheid: Der Bescheid enthält Angaben über die Fristen für Annahme des Studienplatzes und die Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule.
Ablehnungsbescheid: Sie erfahren, auf welcher Rangposition nach Durchschnittsnote und Wartezeit Sie sich befinden und erhalten Angaben zum Nachrückverfahren. Durch das Nachrückverfahren besteht die Möglichkeit, dass Sie trotz einer Ablehnung kurzfristig einen Studienplatz erhalten. Dies ist dann der Fall, wenn Bewerber, die eine Zulassung bekommen, diese nicht in Anspruch nehmen.
Erforderliche Unterlagen:
- einschließlich der zugehörigen Listen mit Einzelnoten Abschlüsse, die im Herkunftsland ein Hochschulstudium ermöglichen (zum Beispiel Matura, Bakkalaureat, School-Leaving-Certificate, General-Certificate of Education GCE) und erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse (auch von Colleges, Akademien)
- Bescheinigungen beziehungsweise Zeugnisse über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und soweit vorhanden Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen
- bei deutsprachigem Studiengang: Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
- eine Darstellung des bisherigen Werdegangs mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung
Hinweis: Über die Vorlage weiterer Unterlagen unterrichtet Sie die jeweilige Hochschule.
Fristen:
- Zulassungsantrag: rechtzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist - Wenden Sie sich daher frühzeitig an das Akademische Auslandsamt der Hochschule, an der Sie studieren möchten und informieren Sie sich dort über die entsprechenden Kosten und Fristen.