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Zielvereinbarungen mit den Hochschulen

Zielvereinbarungen stärken Sachsens Hochschulen – mehr als 200 Millionen Euro bis 2028

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow hat gemeinsam mit den Rektorinnen und Rektoren der sächsischen Hochschulen sowie den Dekanen der Medizinischen Fakultäten Dresden und Leipzig am 11. Dezember 2024 neue Zielvereinbarungen für die Jahre 2025 bis 2028 unterzeichnet.

Sie sind das zentrale Steuerungsinstrument, das auf die individuellen Stärken der 14 staatlichen Hochschulen abgestimmt ist. Die einzelnen Zielvereinbarungen orientieren sich dabei an der Hochschulentwicklungsplanung des Freistaats und übersetzen den darin beschriebenen Rahmen in konkrete und individuelle Vorgaben für alle 14 staatlichen Hochschulen.

Die in einer feierlichen Zeremonie im Sächsischen Landtag geschlossenen Vereinbarungen definieren konkrete Ziele zur Weiterentwicklung von Lehre, Forschung und Transfer an Sachsens Hochschulen.

Mit einem Volumen von über 200 Millionen Euro und einem deutlichen Zuwachs gegenüber der Vorgängerperiode mit rund 180 Millionen Euro werden richtungsweisende Impulse gesetzt.

Die bilateralen Zielvereinbarungen wurden vor dem Hintergrund der getroffenen Zuschussvereinbarung zwischen Freistaat und Hochschulen geschlossen, in der eine langfristige planerische und finanzielle Absicherung der Grundfinanzierung der Hochschulen bis zum Jahr 2032 vertraglich vereinbart worden ist.

Ausgewählte Schwerpunkte der Vereinbarungen:

  1. Akademische Fachkräfteausbildung
    Die Zahl der Studierenden und Absolventen soll auf dem aktuellen Niveau von rund 100.000 gehalten werden, um dem Bedarf an akademischen Fachkräften gerecht zu werden.
     
  2. Fächerangebot
    Jede Zielvereinbarung schreibt das Fächerangebot der Hochschule fest. Insbe-sondere wird die Existenz der sogenannten Kleinen Fächer gesichert.
     
  3. Dauerhafte Beschäftigung
    Für die Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften wurden Zielmarken für die Quote der unbefristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Drittmittelbeschäftigte) abhängig von der Ausgangslage vereinbart.
     
  4. Innovationsförderung durch Transfer
    Zur Stärkung der Innovationskraft der Hochschulen wird das Transfergeschehen höher gewichtet. Dazu wurden erstmals zwei Kennwerte eingeführt – wie beispielsweise Patentanmeldungen sowie Forschungs- und Transferaufträge.

Mehr zu den einzelnen Zielvereinbarungen mit den Hochschulen:

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