Hauptinhalt

Finanzierung von Hochschulen, Universitätsklinika und Studentenwerken

Blick in einen Hörsaal der TU CHemnitz
Blick in das Auditorum maximum, den mit 706 Plätzen größten Hörsaal der TU Chemnitz.  © TU Chemnitz / Dirk Hanus

Als Träger der Hochschulen stellt der Freistaat Sachsen die Grundfinanzierung der 14 staatlichen Hochschulen sicher. Rund 69 Prozent des Haushaltes für Wissenschaft, Kultur und Tourismus – rund 1,7 Milliarden Euro pro Jahr – kommen 2023 und 2024 dem Hochschulbereich zugute. Auch Mittel zur Unterstützung von Forschungsprojekten der Hochschulen, z. B. im Rahmen der Exzellenzstrategie oder im Vorfeld anspruchsvoller wissenschaftsgeleiteter Wettbewerbsverfahren stellt der Freistaat Sachsen jedes Jahr zu Verfügung. Diese Mittel ergänzen die Grundfinanzierung.

Die Zuschussvereinbarung 2017 bis 2024 garantiert eine stabile Ausstattung von 9034 Vollzeitstellen und sichert deren Finanzierung über einen bundesweit einmalig langen Zeitraum. Insgesamt belaufen sich die Zuschüsse an die Hochschulen nach dieser Vereinbarung auf rund 757 Millionen Euro im Jahr 2023 und auf rund 777 Millionen Euro im Jahr 2024. Das sind 3 bzw. 26 Millionen Euro mehr gegenüber 2022.

Die Zuschussvereinbarung 2025 bis 2032 wurde am 25. Mai 2024 unterzeichnet. In diesen acht Jahren fließen unter Berücksichtigung der Steigerung der feststehenden und zu erwartenden Tarif- und Besoldungserhöhungen insgesamt rund sieben Milliarden Euro in die Hochschulen. Mit der neuen Zuschussvereinbarung wird die dauerhafte Finanzierung der sächsischen Hochschulen auf einem hohen Niveau gehalten.

Neben den Tarif- und Besoldungserhöhungen werden den Hochschulen weitere Mittel für besondere Aufgaben zur Verfügung gestellt, die über die Laufzeit der Zuschussvereinbarung noch aufwachsen:

2025: 5 Millionen Euro
2026: 15 Millionen Euro
2027: 25 Millionen Euro
2028 bis 2032: jährlich 30 Millionen Euro.

Die zusätzlichen Mittel sollen die Hochschulen noch besser in die Lage versetzen, hochschulpolitische Herausforderungen wie den Kampf gegen den Fachkräftemangel, Digitalisierung in Lehre und Verwaltung, nachhaltige Campusentwicklung und Technologietransfer zu meistern.

Zielvereinbarungen: Am 04. Juni 2021 unterzeichneten die Rektorinnen und Rektoren der sächsischen Hochschulen sowie Wissenschaftsminister Gemkow die Zielvereinbarungen für die Jahre 2021 bis 2024. Auch die personelle Ausstattung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird daraus mit 3,5 Millionen Euro unterstützt.

Die Universitätsmedizin in Sachsen steht für exzellente Spitzenmedizin und hat eine entsprechende Priorität im Haushalt. Für die Medizinischen Fakultäten und die Universitätsklinika in Leipzig und Dresden sind im Jahr 2023 rund 298 Millionen Euro und im Jahr 2024 rund 324 Millionen Euro vorgesehen. Der Investitionsbedarf der Universitätsmedizin einschließlich der Bauinvestitionen ist mit insgesamt 215 Mio. EUR ein besonderer Schwerpunkt im Doppelhaushalt 2023/2024. Die Investitionszuschüsse werden damit trotz schwieriger Haushaltslage um mehr als 60 % gegenüber den beiden Haushaltsjahren 2021/2022 erhöht. Das ist ein signifikanter Beitrag zu einer schrittweisen Reduzierung des Reinvestitionsbedarfs.

Die Studentenwerke sind als solidarische Einrichtung für das Leben und Wohnen der Studierenden unersetzlich. Es ist gelungen, die Zuschüsse von je 11 Millionen Euro 2019 und 2020 auf jeweils rund 13 Millionen in 2023 und 2024 zu erhöhen.

Mit dem Abschluss der Bund-Länder-Vereinbarung über den Zukunftsvertrag »Studium und Lehre stärken« vom 6. Juni 2019 wurde ein dauerhaftes Nachfolgeprogramm zum Hochschulpakt 2020 aufgelegt. Ziele des Zukunftsvertrags sind eine flächendeckend hohe Qualität von Studium und Lehre, gute Studienbedingungen in der Breite der deutschen Hochschullandschaft sowie der bedarfsgerechte Erhalt der Studienkapazitäten. Der Freistaat Sachsen erhält 2023 rund 73 Millionen Euro Bundesmittel einschließlich der Auslauffinanzierung aus dem Hochschulpakt 2020. 2024 wird der Zukunftsvertrag »Studium und Lehre stärken« seine volle Wirkung entfalten. Der Freistaat Sachsen erhält dann rund 87 Millionen Euro nur aus dem Zukunftsvertrag. Damit ist nun auch langfristig die Finanzierung von Studienerfolgsprojekten gesichert.

Die in den letzten Jahren erzielte Verdopplung der Kapazitäten in der Lehramtsausbildung wird weiter finanziert. Zudem stehen pro Jahr 40 Millionen Euro aus freigewordenen BAföG-Mitteln für die Hochschulen zur Verfügung. Sachsen nutzt die Entlastung des Bundes bei der Finanzierung des BAföG konsequent und im gesamten Umfang für die bessere Ausstattung der Hochschulen. Sie decken wichtige Investitionen für Großgeräte und Erstausstattungen, die Modernisierung der digitalen Infrastruktur, die finanzielle Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse sowie inklusive Maßnahmen.

Aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) werden innovative Studienerfolgsprojekte der sächsischen Hochschulen und der Berufsakademie Sachsen gefördert. Ziel der Förderung ist die Reduzierung von Studienabbrüchen, vor allem in Studiengängen und Studierendengruppen, in denen Studienabbrüche von Frauen besonders häufig vorkommen. Die Vorhaben sollen gezielt Fachbereiche umfassen, die weit von der Geschlechterparität entfernt sind. Im ESF Plus Programm für Sachsen stehen während der Förderperiode 2021-2027 rund als 29 Mio. Euro zur Finanzierung innovativer Studienerfolgsprojekte zur Verfügung.

zurück zum Seitenanfang